Konzernarchiv der Georg Fischer AG described according to the "International Standard for Describing Institutions with Archival Holdings" (ISDIAH):
Montag bis Freitag nach Voranmeldung
Die Bestände des Konzernarchivs der Georg Fischer AG können grundsätzlich von Mitarbeitenden der Georg Fischer AG sowie von externen Personen eingesehen werden. Über die Benutzung bestimmter Bestände entscheidet im Zweifelsfall die Konzernarchivarin, ggf. in Absprache mit dem Generalsekretariat.
Die Benutzung bedarf der Bewilligung und setzt einen entsprechenden Antrag voraus. Der Benutzungsantrag erfolgt in (informeller) schriftlicher Form und gibt Auskunft über die Person sowie Gegenstand und Zweck der Benutzung. Handelt es sich um eine personenbezogene Nachforschung, wird, sofern möglich, eine schriftliche Einwilligung der betroffenen Person(en) verlangt. Es ist Sache des/der Benut-zers/in, biographische Daten, die zur Bestimmung der Schutzfristen bei personenbezogenen Daten benötigt werden, abzuklären und vorzulegen.
Das Archivgut steht in der Regel nach Ablauf einer ordentlichen Schutzfrist von 30 Jahren zur Einsichtnahme zur Verfügung. Bei überwiegendem Interesse der Georg Fischer AG oder Dritter kann die Schutzfrist verlängert werden.
Das Archivgut ist grundsätzlich in den Räumlichkeiten des Konzernarchivs bzw. der Eisenbibliothek zu benutzen. Über die Reproduktion von Archivalien entscheidet die Konzernarchivarin.