Identifikation | |
Signatur | GFA 1/6548 |
Titel | Monteur-Reglemente |
Laufzeit | 1978 |
Verzeichnungsstufe | Dossier |
Umfang (Stückzahl) | 1 |
Objekttyp | Band |
Inhalt und innere Ordnung | |
Form und Inhalt | Enthält:
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Schlagwörter | Montage :: Reglemente :: Versicherung |
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen | |
Zugangsbestimmungen / Sperrfrist | Standard Schutzfrist |
Sprachen | Deutsch |
Verwandte Verzeichnungseinheiten | GFA 39/8: SUVA, Spezialfälle Unfallversicherung |
Anmerkungen | |
Allgemeine Anmerkungen | Das Reglement wurde von allen GF-Branchen, welche Monteure beschäftigen, als verbindlich erklärt. Die KFM waren eine erstmals 1918 zusammengetretene Vereinigung von Schweizer Firmen zum Zweck des Erfahrungsaustausches bezüglich Auswärtsmontagen im In- und Ausland. Während Jahrzehnten hatten die KFM keine juristisch definierte Rechtsform. Im Jahre 1994 konstituierten sich die KFM als einfache Gesellschaft. Seit 2016 ist die KFM ein Verein mit Sitz in Zürich. Die beiden Reglemente aus den 60er Jahren befanden sich ursprünglich in den Ordnern zur SUVA/Unfallversicherung der Pensionskasse (GFA 39/8). |
Verzeichnungskontrolle | |
Erstellt | 2018-11-29 13:41:42 / nlutz |
Aktualisiert | 2022-01-23 18:06:06 / anton |
Permalink | https://archives.georgfischer.com/objects/50797 |